Hallo!
Habe soeben ein iPhone beim ID reservieren können!
Weiss jemand, wie es genau mit der Garantie aussieht?
Also kann ich das iPhone bei Problemen einfach in den Apple Store bringen oder muss ich immer über ID gehen? Und gibt es das 14-Tägige Rückgaberecht?
Artemidis am Freitag, 28. September 2012, 11:45 Uhr #4
8 Stunden angestanden, keine 64GB schwarzen iPhones mehr, obwohl es noch welche auf dem Tisch hat, aber sie wollen es nicht verkaufen… Und Tschüss Apple, werde das nie mehr machen…
Sehr inkonsequent ;-) Wann bist du dann angestanden?
Kann man es aber in den Apple Store bringen? Dann wäre ja eine Applr Care Erweiterung auch möglich,,.
Es spielt keine Rolle wo du dein iPhone kaufst. Sobald du es bei Apple registrierst (z.B. über iTunes), hast du 90 Tage volle Garantie und danach 1 Jahr eingeschränkte Garantie. In dieser Zeit kannst du auch den zweijährigen Apple Care Protection Plan kaufen.
Ab 2013 soll auch in der Schweiz, analog zur EU, eine zwei jährige Gewährleistung gelten. Natürlich nicht Rückwirkend sondern nur für Geräte die ab neuem Jahr gekauft werden. -> Link Pressemitteilung Bundesrat
Ich habe mein MacBook Air bei einen Internethändler gekauft. Konnte es dann auf Garantie bei DataQuest (Apple Partner) reparieren lassen. Kein Problem, allerdings hatten sie komisch geschaut, als ich sagte ich sei kein DataQuest-Kunde.
Ab 2013 soll auch in der Schweiz, analog zur EU, eine zwei jährige Gewährleistung gelten. Natürlich nicht Rückwirkend sondern nur für Geräte die ab neuem Jahr gekauft werden. -> Link Pressemitteilung Bundesrat
Die Frage bleibt ab wann diese Gewährleistung zu wirken beginnt. Ab Abschluss Kaufvertrag oder ab Liefertermin?
Der Vertrag beginnt mit ja mit meiner Bestellung (und der Annahme durch Apple). Allerdings ist der Vertrag erst vollständig durchgeführt, sobald ich die Ware erhalten habe.
Wenn ich nun also am 1.12.2012 ein Gerät bestellt habe, dieses aber erst am 2.1.2013 geliefert wird, würde ich vom normalen Verständnis her gesehen den 2.1.2013 als Stichdatum sehen (und 2 Jahre fordern). Könnte mir aber vorstellen, dass juristisch die Vertragsabschliessung vom 1.12.2012 relevant ist….
Jemand Jurist und kann irgendwas bestätigen?
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